Wie lautet die Parkplatz-Ordnung?

Mit der Annahme des Parktickets, einer Dauer-Zufahrtsberechtigung oder der tatsächlichen Einfahrt eines Fahrzeuges kommt ein Mietvertrag über einen Fahrzeugabstellplatz zu den nachstehenden Bedingungen zustande und der Benutzer – im folgenden Mieter*in genannt – erkennt diese Bedingungen an. Weder die Verwahrung noch die Bewachung des abgestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die eine Stellplatz-Überlassung hinausgeht, sind Gegenstand dieses Regulariums.

Die Benutzung der ausgewiesenen Stellflächen erfolgt auf eigene Gefahr der Mieter*in. Mit dem Abstellen gilt der Abstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die IGG Malzfabrik mbH – nachstehend Vermieter genannt – haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich von ihr oder ihren Angestellt*innen oder Beauftragten in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verschuldet wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, unverzüglich offensichtliche Schäden vor Verlassen des Next-Malzfabrik-Geländes unter Vorlage des Parkscheins dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter*innen oder sonstige dritte Personen, insbesondere durch unerlaubte Handlungen an dem Fahrzeug oder seinem Inhalt, entstanden sind. Der/die Mieter*in ist nicht berechtigt, Fahrzeuge mit undichten Treibstoff-Anlagen oder anderen Mängeln, die den Betrieb des Vermieters und deren Mieter*innen gefährden könnten, abzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur ein eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

Der/die Mieter*in haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter, dessen Mitarbeiter*innen oder anderen Mieter*innen entstehen. Der/die Mieter*in ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der/die Mieter*in haftet auch für von ihm herbeigeführte Verunreinigungen des Abstellplatzes und des Geländes des Vermieters.

Der/die Mieter*in hat die Verkehrszeichen und sonstige Bestimmungen zu beachten, sowie den Anweisungen des Personals des Vermieters Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Der/die Mieter*in kann einen Abstellplatz im Rahmen der entsprechend markierten Bereiche frei wählen. Lieferant*innen dürfen die Ladetätigkeit nur in den ausgewiesenen Bereichen ausüben.

Wer als Besucher*in bzw. Gast keine freie Parkfläche findet, muss den Parkplatz wieder verlassen.

Auf dem gesamten Gelände haben Fußgänger*innen Vorrecht vor Fahrzeugen.

Das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen und Schrottfahrzeugen ist untersagt.

Die Durchführung von Reparaturarbeiten, Ölwechsel, das Waschen und Betanken von Fahrzeugen sind grundsätzlich verboten.

Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Die Ausfahrt ist nur nach dem Einlesen des Parktickets an der Ausfahrtssäule/ beim Pförtner und der Zahlung des Mietpreises gestattet. Die Höhe des Mietpreises ist der ausgehängten Preisliste zu entnehmen.

Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit dem Vermieter abzusprechen.

Lokale und zeitlich begrenzte Ausnahme- und Sonderregelungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Baumaßnahmen oder zur Durchführung von Veranstaltungen, sind möglich.

Die Stellplätze unmittelbar vor den Elektro-Ladesäulen sind ausschließlich Elektrofahrzeugen zum Zwecke des Ladevorgangs vorbehalten.

Im Falle des Verstoßes gegen diese Ordnung, vor allem bei ordnungswidrigem Parken, können Fahrzeuge kostenpflichtig umgesetzt oder – sofern das nicht möglich ist – abgeschleppt werden. Ordnungswidrig parkt insbesondere, wer mit seinem Fahrzeug Zufahrts- oder Rettungswege blockiert, das Befahren oder Verlassen einzelner oder mehrerer Stellplätze behindert oder wer die Nutzung des Parkplatzes auf andere Weise ordnungswidrig stört. Wird der Abschleppdienst aufgrund ordnungswidrigen Parkens bestellt, so sind die Anfahrtskosten auch dann zu tragen, wenn der Abschleppvorgang nicht ausgeführt wird.

Bei Problemen oder Fragen kann man sich während der Öffnungszeiten an den Pförtner wenden: +49 30 755 12 48 00.

Ist Baden im Wasserbecken erlaubt?

Aktuell ist das Baden von Besucher*innen aufgrund rechtlicher Einschränkungen nicht gestattet. Lediglich Mieter*innen und deren Mitarbeiter*innen sind eingeladen zum Baden.

Der Park inklusive Strandbereich ist für alle innerhalb der Öffnungszeiten für Spaziergänge, Mittagspausen, Feierabend-Plausch etc. als Erholungsort geöffnet. Ausnahmen sind bei Veranstaltungen vorbehalten und es wird um die Beachtung der Beschilderung sowie den Weisungen von unserem Personal gebeten.

Das Bade- und Park-Regularium zusammengefasst:

  • Mieter und deren Mitarbeiter sind eingeladen zum Baden
  • Das Baden erfolgt auf eigene Gefahr
  • Hunde müssen im gesamten Park an der Leine bleiben
  • Am Strand sind Hunde nicht erlaubt
  • Die Besuchertoiletten befinden sich neben der Rostlaube und direkt beim Pförtnerhaus
  • Aufgrund der fehlenden Desinfektion des Freizeitbecken-Wassers kann ein erhöhtes
  • Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden

Unser Park wurde ökologisch wertvoll angelegt und beinhaltet viele, liebevoll ausgesuchte und durchdachte Elemente. Daher ist es uns sehr wichtig, dass nichts in unserem Teich und auch nicht im Park hinterlassen wird.

Wir hoffen, dass ihr Freude an unserem Park habt und wünschen euch viel Vergnügen beim Verweilen und Entdecken!

Sind Hunde erlaubt?

Ja. Wir lieben Vierbeiner! Inzwischen nehmen viele Besucher*innen die Möglichkeit wahr das Gelände zu erkunden und sich hier zu erholen. Das sorgt natürlich auch für ein erhöhtes „Verkehrsaufkommen“ an Menschen aber auch an dazugehörigen Vierbeinern. Damit weder das Gelände noch Besucher oder Tiere zu Schaden kommen erachten wir es als erforderlich einige Grundregeln für das Gelände zu erstellen. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung, durch Verantwortungsübernahme können wir dafür sorgen, dass Hunde auch weiterhin gerne mit uns zum Spaziergang oder zur Arbeit gehen und dort auch willkommen sind!

  • Jede*r verantwortungsbewusste Hundehalter*in hat die Pflicht Vorbild für andere zu sein! Jeder ist verantwortlich für sein Verhalten mit Hund in der Öffentlichkeit und auf dem Gelände der Malzfabrik
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Der Park lädt regelrecht dazu ein, dem Vierbeiner Freilauf zu gönnen. Das verstehen wir sehr gut. Jedoch gibt es auch Besucher*innen, die Hunde weniger mögen oder schlechte Erfahrungen gesammelt haben. Aus Rücksicht und für ein verständnisvolles Miteinander bitten wir daher um das Anleinen
  • Im Strandbereich sind Hunde nicht gerne gesehen. Hier ist ein Ort zum Entspannen und Spielen für Kinder. Bitte nutzt den restlichen Park für den Auslauf eurer Hunde. Es ist genügend Platz für alle da
  • Den Kot meines Hundes nehme ich grundsätzlich immer auf und entsorge ihn in den dafür vorgesehenen Behältern. Ich sammle auch mal den Kot meines Nachbarn weg, vielleicht hat er es nicht mitbekommen
  • Besucher*innen, insbesondere Familien mit Kindern, haben am Teich Vorrang! Ich nutze den kleinen Einstieg an der Rampe für den Hund und achte darauf, dass dieser möglichst nicht am Strand spielt. Ich achte darauf, dass mein Hund niemanden belästigt oder einschränkt, andere Gäste weder anbettelt noch anbellt

Darf man als Fotograf*in professionelle Fotos machen?

Ja, mit einer Genehmigung. Sämtliche Film- und Fotoaufnahmen auf dem Areal sind genehmigungspflichtig. Anfragen dazu sind an die Eventagentur Malzfabrik Event GmbH oder die Marketingabteilung bei Presseanfragen zu richten.

Fotos vom Areal Malzfabrik dürfen nicht über Bildagenturen vertrieben und verkauft werden. Werbeaufnahmen sowie Präsentationen jeglicher Art (z.B. Auto, Mode) nur auf Anfrage. Bei der Malzfabrik handelt es sich um ein Privatgelände, für den die ausgehängte und jederzeit ersichtliche Parkordnung gilt. In der Parkordnung wird ausdrücklich klargestellt, dass gewerbliche Aufnahmen, insbesondere Werbeaufnahmen sowie Präsentationen jeglicher Art nicht gestattet sind. Fotografien vom Areal dürfen auch nicht über kommerzielle Bildagenturen vertrieben und verkauft werden.